Rechte in der App: wer was sehen darf
Ansehen und Bearbeiten sind zwei Dinge
Berechtigungen gibt es in zwei Arten: etwas sehen und etwas ändern. Wer bearbeiten darf, darf in aller Regel auch ansehen, du musst also nicht beides vergeben. Drei Bearbeitungsrechte sind bewusst anders gebaut und haben gar kein Gegenstück zum Ansehen: Abwesenheiten, Öffentliches Zeugnisgeben und auswärtige öffentliche Vorträge. Eingestellt wird das pro Person im Benutzereditor, entweder über eine fertige Rollenvorlage oder Schalter für Schalter. Die Regeln gelten überall in der App: Eine Aktion wird nur dort angeboten, wo sie auch erlaubt ist.
Was jeder ohnehin sieht
Jeder angemeldete Benutzer sieht die Programme der Zusammenkünfte, die Namen und Basisdaten der anderen Verkündiger, die Aufgaben, die Zusammenkünfte für den Predigtdienst, den Kreisaufseherbesuch und die Bekanntmachungen. Alles darüber hinaus – Kontaktdaten, Bearbeiten, Einstellungen, Verwaltung – braucht eine zusätzliche Berechtigung.
Schmale Rechte für eine einzige Aufgabe
Die Rechte für die Zusammenkünfte unter der Woche und am Wochenende sind voneinander unabhängig. Wer nur eines bekommt, plant genau diesen Teil und hat keinen Vollzugriff auf alle Zusammenkünfte. Genauso schmal ist das Recht für Abwesenheiten: Es existiert für Planer, die „diese Person ist in der Woche weg“ eintragen müssen, ohne Zugang zum Profil zu bekommen. Es gibt nur Schreibzugriff und setzt voraus, dass die Person überhaupt sichtbar ist. Wer schon volle Benutzerrechte hat oder die Predigtdienstgruppe der Person leitet, kann Abwesenheiten ohnehin pflegen.
Und wer Zusammenkünfte bearbeiten darf, darf die zugehörigen Pläne auch drucken, Wochen- und Monatsübersicht eingeschlossen. Ein Planer kommt so immer an seine Aushänge.
Zwei Wege außerhalb dieses Systems
Die Versammlung kann das kontextbezogene Bearbeiten einschalten. Dann darf der eingetragene Vorsitzende einer Zusammenkunft genau diese Zusammenkunft bearbeiten und der zugeteilte Leiter einer Zusammenkunft für den Predigtdienst genau diese, auch ohne das passende Bearbeitungsrecht. Der Schalter für den Vorsitzenden hat allerdings eine weitere Wirkung: Wer bei mindestens einer Zusammenkunft als Vorsitzender eingetragen ist, sieht bei eingeschaltetem Schalter alle Abwesenheiten der Versammlung, ohne Beschränkung auf Zusammenkunft oder Datum.
Unabhängig davon dürfen der Gruppenaufseher oder Gruppendiener einer Predigtdienstgruppe und sein Assistent immer die Zusammenkünfte für den Predigtdienst ihrer eigenen Gruppe anlegen und verwalten – nur die der eigenen Gruppe. Und in einer Versammlung mit fremdsprachigen Gruppen können pro Gruppe Planer eingetragen werden, deren Zugriff genau auf diese eine Gruppe begrenzt bleibt.
Volle Administratorrechte brauchen einen Passkey
Administratorrechte umfassen alles und werden für Bereiche wie Versammlungsverwaltung, Verlauf und Datenimport gebraucht. Sie greifen erst in einer Sitzung, die per Passkey bestätigt wurde. Eine Anmeldung per Einladung, Einrichtungslink oder Einmalcode reicht für die normale Planungsarbeit; eine Verwaltungsseite fragt dann zuerst nach der Bestätigung. Planen selbst – Zusammenkünfte, technische Zuteilungen, Aufgaben, Abgabe, auswärtige Vorträge, Kreisaufseherbesuch, Predigtdienstgruppen – verlangt keinen Passkey, nur weil jemand es bearbeiten darf.